Urkunde, 1346 März 24

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen haben der Aschaffenburger Bürger Johann Zimmermann (Carpentarius) und seine Ehefrau Elisabeth ihrem Sohn, dem Kleriker Friedrich, zwei unter einem Dach nebeneinanderliegende Häuser sowie eine Scheune, ungefähr 1 Joch Acker neben der Scheune und ein Häuschen (domuncula) mit Garten neben den beiden Häusern zu ewigem Besitz geschenkt. Dieser Besitz liegt in der Vorstadt von Aschaffenburg bei der Pfarrkirche St. Agatha gegenüber dem Wohnhaus der Eheleute . Diese verpflichten sich, die Schenkung auf keinerlei Weise anzufechten. Sollte Friedrich allerdings in einen geistlichen Orden eintreten, dann sollen die geschenkten Güter nicht an diesen oder einen anderen Orden fallen. Vielmehr soll Friedrich vor seinem Ordenseintritt damit eine Pfründe für Weltgeistliche stiften, die dann von den Erträgen das Andenken der Eheleute pflegen. Allerdings kann sich Friedrich in diesem Fall die Einkünfte von den Gütern auf Lebenszeit vorbehalten. Falls Friedrich den geistlichen Stand verläßt und wieder in den Laienstand tritt, dann verliert diese Schenkung ihre Rechtskraft. Friedrich muß dann die Güter mit seinen Miterben ohne Rücksicht auf die Schenkung teilen.